Wir bieten dem Klientel unserer Zielgruppen verschiedene Hilfsangebote in unterschiedlichen Betreuungsformen an.
Gesetzliche Grundlage Unsere Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung im Rahmen des Betreuten Einzelwohnens (BEW) und in den Wohngemeinschaften (WG) basieren auf der Hilfe zur Eingliederung nach dem XII. Sozialgesetzbuch §§53/54. Hier ist geregelt, dass „Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten (...).“
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, drohende Behinderungen zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, Menschen mit Behinderungen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.
Jährlich führen wir verschiedene Sozialpädagisch begleitete Reisen durch. Die Angebote finden Sie hier.