Begleitete Elternschaft

Begleitete Elternschaft heißt: Wir unterstützen Sie und Ihre Kinder.
Zum Beispiel:

  • im Alltag
  • bei der Erziehung

Wir wollen erreichen, dass Sie:

  • als Familie gut zusammen leben
  • selbstständiger Entscheidungen treffen
  • Verantwortung für Ihr Kind übernehmen

Welche Hilfe – Formen gibt es?

1. Betreutes Einzel – Wohnen

Wir unterstützen Sie zum Beispiel:

  • bei der Suche nach Kursen zur Vorbereitung der Geburt,
  • bei der Suche nach einem Ort für die Entbindung.

Wir stärken Sie zum Beispiel:

  • in Ihrer Rolle als Eltern
  • im Tages – Ablauf mit Ihrem Kind
  • in der Haushalts – Planung
  • im Umgang mit Geld
  • im Umgang mit Ämtern
  • bei Arzt – Terminen
  • bei der Suche nach Arbeit

2. Familienhilfe

Wir unterstützen Sie zum Beispiel bei:

  • der Grund- Versorgung Ihres Kindes
  • dem Aufbau einer guten Eltern – Kind – Beziehung
  • der Erziehung Ihres Kindes
  • allen Fragen zur Gesundheit Ihres Kindes
  • dem Umgang mit Kitas und Schulen
  • der Freizeit-Gestaltung mit Ihrem Kind

3. Einzelfall-Hilfe für Kinder und Jugendliche

Wir unterstützen Ihr Kind zum Beispiel:

  • in der persönlichen und sozialen Entwicklung
  • im Umgang mit Personen aus ihrem Umfeld

Wenn Sie möchten, helfen wir Ihnen auch bei:

  • der Hilfe – Planung für Ihr Kind
  • allen Anträgen und Briefen
  • den Gesprächen mit Ämtern

Wir besuchen Sie zu Hause.
Veranstaltungen finden in unseren Einrichtungen statt:

Hier finden Sie uns:

Pankow – Blankenburger Straße 153

Treptow-Köpenick – Griechische Allee 5


Allgemeine Informationen zum Thema Begleitete Elternschaft finden Sie hier im “Begleitete Elternschaft – Empfehlungspapier“.

Fachartikel und Betrachtungen rund um das Thema Begleitete Elternschaft können Sie dem Heft “Begleitete Elternschaft – kombinierte Hilfen als Balanceakt” entnehmen.

Das Themenheft zu 10 Jahren Begleiteter Elternschaft (2017) in unserem Träger können Sie hier herunterladen.


Haben Sie Interesse?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

Finanzierung Die Kostenträger bei der Unterstützung der Eltern sind die zuständigen Bezirksämter. Die Kostenübernahme erfolgt nach Eingliederungshilfe SGB IX.  Die Kostenträger für die Hilfe zur Erziehung sind die zuständigen Jugendämter. Die Begleitung kann im Rahmen

  • der Familienhilfe (gem. § 27 i.V.m. § 31 SGB VIII) und / oder
  • der Einzelfallhilfe (gem. § 27 i.V.m. § 30 SGB VIII) und / oder
  • der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche (gem. § 27 i.V.m. § 35a SGB VIII)

erfolgen. Der Art und Intensität der Begleitung richtet sich bei allen Hilfeformen nach den vereinbarten Stundenumfängen mit dem jeweiligen Kostenträger.