Therapeutisch Betreutes Einzelwohnen
Der berliner STARThilfe e.V. bietet für Menschen mit Suchterkrankungen im Verbund Sucht Pankow Hilfe und Unterstützung im Rahmen des Therapeutisch Betreuten Einzelwohnens an. Das Therapeutisch Betreute Einzelwohnen ist eine niedrigschwellige Suchthilfeeinrichtung mit akzeptierendem Ansatz.
Im Mittelpunkt steht nicht das Problem, sondern die Person.
Die Entscheidung, was und wie viel unsere Klientinnen und Klienten
in ihrem Leben ändern wollen und können, treffen sie selbst.
Wir geben Hilfe zur Selbsthilfe und fördern die eigenständige Suche nach Lösungen. Wir helfen auch den Menschen, die nur begrenzt zur Selbsthilfe fähig sind. Unser Angebot ist verbindlich, kontinuierlich und für längere Zeiträume angelegt. Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verbundes Sucht erarbeiten gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten den Behandlungs- und Rehabilitationsplan in den Bereichen:
- Wohnen und Selbstversorgung
- Tages- und Kontaktgestaltung sowie Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
- Arbeit, Beschäftigung, Ausbildung
- Krankheitsbewältigung
Unsere Hauptarbeitsorte sind die Wohnungen unserer Klientinnen und Klienten. Für die Gruppenarbeit, die Sprechzeiten und die Büroarbeit haben wir Räume im Bezirk Pankow (Prenzlauer Berg):
>>> Verbund Sucht Pankow – das sind wir <<<
Ziel der Betreuung ist es, der Klientin oder dem Klienten eine Entwicklung zu ermöglichen. Im positiven Fall ist dies eine Änderung in Richtung Abstinenz. Im anderen Fall soll mit Hilfe der Betreuung ein höchstmöglicher Grad an Selbstständigkeit erreicht werden, damit ein lebenswürdigeres Dasein unter den Bedingungen der chronischen Suchterkrankung geführt werden kann.
Schwerpunkte des Angebotes sind:
Sozialtherapeutische Einzelbetreuung
Gruppenangebote
Ausflüge, Reisen
Sowie aufsuchende Arbeit und psychologische und soziopädagogische Beratung. Entsprechend ihres Hilfebedarfs bieten wir unseren Klientinnen und Klienten verschiedene Leistungen der Einzel- und Gruppenbetreuung an.
Finanzierung
Kostenträger sind die Bezirksämter, i.d.R. das Bezirksamt Pankow. Die Kostenübernahme erfolgt nach Beantragung nach dem 2. Teil des SGB IX (ehemals §§ 53 / 54SGB XII).. Die Höhe der Tageskostensätze entspricht den bewilligten Hilfebedarfsgruppen und wird von der Senatsverwaltung festgelegt nach Beschluss der »Kommission 75«, in der die zuständige Senatsverwaltung und Wohlfahrtsverbände vertreten sind. Es gilt eine landesweite Entgeltrahmenvereinbarung.